Projekte

Kriterien

Kriterien

Bitte beachten Sie die nachfolgende 10 Punkte. Damit Ihr Förderantrag eine Chance hat ins Spendenparlament zu kommen, müssen alle Punkte erfüllt sein:

1. Das Projekt leistet einen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe aller und wird ausschliesslich im Kanton Zürich durchgeführt.

2. Die Organisation ist gemeinnützig, wegen Verfolgung von öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken steuerbefreit und im Verzeichnis des Kanton Zürichs eingetragen.

3. Die Organisation fördert Freiwilligenarbeit. Freiwillige beteiligen sich aktiv am Projekt und/oder in der Organisation.

4. Die Organisation erhält maximal drei Mal einen Förderbeitrag vom Zürcher Spendenparlament.

5. Die Organisation wird nicht mit mehr als einem Drittel von der öffentlichen Hand finanziert.

6. Die Organisation finanziert einen Teil der Projektkosten mit Eigenmitteln.

7. Das Projekt findet in der Zukunft statt. Es werden keine rückwirkenden Anträge berücksichtigt. Anträgen für das Spendenparlament im Juni liegt das Budget für das laufende oder folgende Jahr bei. Anträgen für das Spendenparlament im November liegt das Budget für das kommende Jahr bei.

8. Der beantragte Förderbeitrag steht in einem realistischen Verhältnis zu den Projektkosten.

9. Die Projektkosten werden von Dritten mitfinanziert. Förderanträge, die das Zürcher Spendenparlament als alleinigen Spender vorsehen, werden nicht berücksichtigt.

10. Der Förderantrag wird fristgerecht und vollständig eingereicht.

Es werden maximal 15 Förderanträge nach deren Eingabe berücksichtigt. Beantragte Spenden liegen im Rahmen von CHF 5 000 bis CHF 15 000.


Projekteingaben

Projekteingaben sind sehr willkommen! Finden Sie hier weitere Informationen


Unterstützte Projekte

Das Zürcher Spendenparlament hat schon gegen 150 Projekte im Grossraum Zürich finanziell unterstützt und dadurch zur kulturellen und sozialen Vielfalt beigetragen