Was unterstützt wird und was nicht
Vorbemerkung
Der Umfang einer finanziellen Projektunterstützung erfolgt im Rahmen von bisher geleisteten Finanzbeiträgen des Zürcher Spendenparlaments.
Der gewünschte Beitrag soll in einem realistischen Verhältnis zum Projektbudet stehen. Deshalb werden keine Beiträge an Grossprojekte ausgerichtet.
Es wird erwartet, dass neben dem Zürcher Spendenparlament auch bei anderen potenziellen Geldgebern Beiträge beantragt werden.
Folgende Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein:
- Das Projekt bekämpft Armut, gesellschaftliche Isolation oder Ausgrenzung.
- Der Wirkungsraum des Projektes konzentriert sich auf den Kanton Zürich.
- Das Projekt ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert.
- Das Projekt ist politisch und konfessionell neutral.
- Das Projekt ist zu weniger als einem Drittel von der öffentlichen Hand mitfinanziert.
- Die Projektträgerschaft erbringt Eigenleistungen.
- Die Projektträgerschaft und die seriöse Ausgestaltung des Gesuchs sind geeignet, um eine vollständig Finanzierung und erfolgreiche Durchführung zu erreichen.
Nicht unterstützt werden:
- Die direkte Einzelfallhilfe.
- Publikationen und kulturelle Veranstaltungen jeglicher Art, sofern sie nicht ein wesentliches didaktisches Element im Rahmen eines gesamtheitlichen Integrationsprojektes dartstellen.
- Bau- und Umbauprojekte.
- Grössere Projekte, die allein von der Unterstützung durch das ZSP abhängig sind
Kriterien für die Verfassung des Schlussberichts
Der Schlussbericht muss ein Jahr nach Auszahlung des Beitrags eingereicht werden. Er gibt Auskunft über:
- Projektverlauf
- Erfolge und Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Projektes
- Erreichte Zielsetzungen
- Nicht erreichte Zielsetzungen unter Angebe der Gründe
- Projektabrechnung
